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EIN WICHTIGES FUNDAMENT:

Heute ein Lehrling - morgen ein qualifizierter Geselle - übermorgen ein geschätzter Meister des Handwerks

Die Ausbildung im Handwerk genießt weltweit wegen ihrer Leistungs-fähigkeit einen ausgezeichneten Ruf. Wie gut das Handwerk aber ist, hängt ganz davon ab, ob fachliches Wissen und berufliches Können ständig den neuesten Anforderungen entsprechen.

Durch das Berufsbildungsgesetz sind mehrere Einrichtungen geschaffen worden, die eine erhebliche Bedeutung für die Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsausbildung haben, insbesondere die zuständigen Stellen und ihr Berufsbildungsausschuß. Eine der zuständigen Stellen ist die Kreishandwerkerschaft, die durch ihre Praxisnähe als Auskunfts- und Beschwerdestelle geeignet ist. Sie hat die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und diese durch Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden zu fördern.

Die Innungen der Kreishandwerkerschaft sind von der Handwerkskammer ermächtigt, Gesellenprüfungsausschüsse zu bilden und Gesellenprüfungen abzunehmen. Zu allen in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen bietet unsere Mitarbeiterin für Berufsausbildung, Frau Heike Burmeister, eine Beratung an. Von ihr werden alle Berufsausbildungsverträge registriert.

 
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