In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden.
Die Ausbildungsverordnung regelt verbindlich:
- Ausbildungsdauer
- Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse ( Ausbildungsinhalt)
- Den zeitlichen Ablauf der Ausbildung /Ausbildungsrahmenplan)
- Die Prüfungsanforderungen
Bei der Aushändigung des Berufsausbildungsvertrages hat der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling einen betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage ist der Rahmenausbildungsplan) zu übergeben.
Die Ausbildungsverordnungen und Rahmenausbildungspläne erhalten Sie in der Kreishandwerkerschaft.