Logo Signal Iduna


In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden.

Die Ausbildungsverordnung regelt verbindlich:

  • Ausbildungsdauer
  • Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse ( Ausbildungsinhalt)
  • Den zeitlichen Ablauf der Ausbildung /Ausbildungsrahmenplan)
  • Die Prüfungsanforderungen

Bei der Aushändigung des Berufsausbildungsvertrages hat der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling einen betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage ist der Rahmenausbildungsplan) zu übergeben.

Die Ausbildungsverordnungen und Rahmenausbildungspläne erhalten Sie in der Kreishandwerkerschaft.

 
© bm&partner 2006