In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden.
Die Ausbildungsverordnung regelt verbindlich:
- Ausbildungsdauer
- Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse ( Ausbildungsinhalt)
- Den zeitlichen Ablauf der Ausbildung /Ausbildungsrahmenplan)
- Die Prüfungsanforderungen
Bei der Aushändigung des Berufsausbildungsvertrages hat der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling einen betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage ist der Rahmenausbildungsplan) zu übergeben.
Die Ausbildungsverordnungen und Rahmenausbildungspläne erhalten Sie in der Kreishandwerkerschaft.
Verordnung über die Berufausbildung in der Bauwirtschaft vom 02.06.1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker/zur Dachdeckerin vom 13.05.1998
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin vom 31.01.1997
Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe vom 03.07.2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin vom 04.07.2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vom 24.06.2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin vom 03.07.2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21.01.1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 09.01.2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin vom 21.04.2004
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk vom 31.03.2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 09.07.2003
Verordnung über die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik vom 09.07.2003







![[Keine Beschreibung eingegeben]](/cms/files/logo_girls_day_2010_medium.gif)


![[Keine Beschreibung eingegeben]](/cms/files/logo_blau_200_4170.jpg)

